Übernahme Steinbruch Starkenbach durch die Standortgemeinden prüfen

18. Januar 2024
offener Brief SVP Nesslau und SVP Wildhaus-Alt St. Johann

Offener Brief an den Gemeinderat Nesslau und den Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann

Sehr geehrte Herren Gemeindepräsidenten,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Mit der Publikation der Botschaft hat die St. Galler Regierung diese Woche bekanntgegeben, wie sie den Steinbruch in Starkenbach zukünftig organisieren möchte. Sie beantragt dem Kantonsrat, den Betrieb des Steinbruchs Starkenbach in eine private Aktiengesellschaft im Eigentum des Kantons auszulagern.
Dieser Botschaft geht ein unschönes Vorgehen seitens der Regierung voraus: Im Frühling 2023 wurde der Betrieb des Steinbruchs Starkenbach überraschend stillgelegt. Die Mitarbeiter wurden sehr kurzfristig darüber informiert, die Öffentlichkeit vorerst gar nicht. Erst durch politischen Druck, welchen die SVP-Fraktion mit einer dringlichen Interpellation im Kantonsrat aufsetzte, erklärte die Regierung, dass der Betrieb bis zur Gründung der neuen Betriebsorganisation stillgelegt werde. Daraufhin lancierte die SVP Toggenburg umgehend das «Starkenbach Manifest», welches die schnellstmögliche Aufhebung dieser Stilllegung forderte. Die Regierung ging auf diese Forderung ein und stellte einen Übergangsbetrieb sicher. Dieses Hin und Her löste für die Mitarbeiter des Steinbruchs, die Bauunternehmer, welche vom Steinbruch verschiedene Steinsorten beziehen, sowie für die politischen Gemeinden Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann im letzten halben Jahr grosse Unsicherheiten zur Zukunft des Steinbruchs Starkenbach aus.

Diese Woche hat die Regierung nun kommuniziert, dass sie den Betrieb in eine eigenständige Aktiengesellschaft im Eigentum des Kantons auslagern möchte. Für die SVP Nesslau und die SVP Wildhaus-Alt St. Johann ergibt es Sinn, dass der Steinbruch Starkenbach grundsätzlich im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben soll. Die Hartgesteinsvorräte sind von nationalem Interesse und haben eine wichtige Bedeutung für den Bau von Verkehrswegen. Mit einer Privatisierung würde das Gemeinwesen die Kontrolle darüber aus der Hand geben. Zudem sollen die Renditen aus dem Steinabbau der Allgemeinheit zugutekommen, da sie auch die dafür notwendigen Investitionen zu tragen hat.

Kanton offensichtlich nicht gewillt, einen Steinbruch zu führen

Der Vorschlag der Regierung birgt aber Gefahren: Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der Steinbruch Starkenbach bei der Regierung und der kantonalen Verwaltung einen sehr tiefen Stellenwert hat. Nur so kann der Umgang mit den Bewilligungen und vor allem dem Personal erklärt werden. Die SVP Nesslau und SVP Wildhaus-Alt St. Johann befürchten, dass sich dieser Stellenwert auch in der neuen Organisationsform nicht ändern wird, was die Rentabilität und die Sicherstellung des Betriebs mittelfristig erneut gefährden könnte.

Wir werfen deshalb die Frage auf, ob ein Verkauf der geplanten Aktiengesellschaft an die beiden Standortgemeinden Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann Sinn ergeben könnte. Damit würde der Betrieb weiterhin im Eigentum der öffentlichen Hand verbleiben. Die beiden Gemeinden sind sich der Wichtigkeit des Steinbruchs Starkenbach aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung für die Region Obertoggenburg bewusst – dem Betrieb des Steinbruchs Starkenbach käme wohl eine deutlich höhere Priorität der Eigentümer zu. Die Gemeinden sind geografisch wie auch thematisch näher am Betrieb, was eine effizientere strategische Führung zulässt.

Wir fragen deshalb die Gemeinderäte von Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann an, eine solche Übernahme der geplanten Aktiengesellschaft «Steinbruch Starkenbach» zu prüfen und eine öffentliche Stellungnahme dazu abzugeben.

Im Namen der SVP Nesslau und der SVP Wildhaus-Alt St. Johann danken wir den Gemeinderäten für die Abklärungen. Gerne stehen wir für einen Austausch oder die Mitwirkung bereit.