Befürworter der Spitalschliessung stehen nun in der Pflicht

13. Juni 2021

Befürworter der Spitalschliessung stehen nun in der Pflicht

An diesem Abstimmungssonntag hat die St. Galler Stimmbevölkerung über den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Wattwil abgestimmt.

Leider haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dieses Ansinnen unterstützt und damit die Geschichte von Wattwil als Spitalstandort beendet. Es zeigt sich, dass die innerkantonale Solidarität mit der Landbevölkerung bei der medizinischen Versorgung nicht gewährleistet ist. Trotzdem ist positiv zu werten, dass die Bürgerinnen und Bürger doch noch ihr Mitspracherecht bei der Spitalfrage erhielten, obschon Regierung und Kantonsrat dies zu verhindern versuchten. Durch diese Verhinderungstaktik wurde auch eine klare Abstimmungsfrage verunmöglicht, was zu viel Verwirrung gesorgt hat. Das Abstimmungsresultat ist ein deutlicher Denkzettel.

Erfreulicherweise haben die Toggenburgerinnen und Toggenburger die Gefahr der medizinischen Unterversorgung gesehen und ein NEIN in die Urne gelegt. Im Wahlkreis Toggenburg wird die Schliessung des Spitals Wattwil klar abgelehnt.

Für die Zukunft der Toggenburger Gesundheitsversorgung ist es gut, dass die Frage dem Stimmvolk vorgelegt wurde. Im Abstimmungskampf haben die Regierung und weitere Befürworter der Spitalschliessung verschiedene Versprechungen abgegeben. Zur Erinnerung: Im Abstimmungskampf wurde etwa versprochen, dass am Standort Wattwil bei Tag und Nacht eine Notfallversorgung gewährleistet ist, 180 attraktive Arbeitsplätze erhalten bleiben, der Neubau sinnvoll genutzt wird und zusätzlich private Investitionen von 34 Millionen Franken getätigt werden. Mit diesen Versprechen soll in Wattwil langfristig ein Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) betrieben werden.

Noch zu klären gilt es die Frage der Spitalimmobilie. Denn die Standortgemeinde hat das Rückübertragungsrecht geltend gemacht. Dieses Recht wurde damals bei der Übertragung an den Kanton mit der Bedingung festgeschrieben, dass am Standort Wattwil ein Spital betrieben werden muss.