Die 3. Ausländergeneration erleichtert einbürgern?

24. Januar 2017
St. Galler Tagblatt

Die 3. Ausländergeneration erleichtert einbürgern?

Die Einbürgerungskompetenz liegt heute im Sinne des Föderalismus auf Stufe Gemeinde und Kanton. Der Bund bestimmt über das Bürgerrecht bisher nur bei Abstammung, Heirat und Adoption. Neu soll der Bund direkt über die Einbürgerung von Ausländern der 3. Generation entscheiden. Die Kriterien für die erleichterte Einbürgerung: (1) Ein Grosselternteil hat ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz (wobei dies nicht bewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht werden muss); (2) ein Elternteil ist in der Schweiz geboren und hat mind. 10 Jahre hier gelebt; (3) der Einbürgerungskandidat ist in der Schweiz geboren, hat mind. 5 Jahre in der Schweiz die Schule besucht und ist nicht älter als 25 Jahre (wobei das Mindestalter fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes auf 35 Jahre erhöht wird, womit dann auch der Militärdienst umgangen werden kann). Wer diese Kriterien erfüllt erhält das Schweizer Bürgerrecht. Automatisch und ungesehen. Die Integration als Einbürgerungskriterium wird abgeschafft.

Alleine die Tatsache, dass der Föderalismus geschwächt wird und weitere Kompetenzen zum Bund verschoben werden reicht meiner Meinung nach, diese Vorlage entschieden abzulehnen. Kommt hinzu, dass die reine Erfüllung von starren Gesetzeskriterien sicher nicht für den Erhalt des Schweizer Passes qualifiziert. Soll der Lebensweg des Grossvaters zur automatischen Einbürgerung des Enkels führen? Wieso haben sich die Grosseltern und die Eltern nicht einbürgern lassen – wollen sie nicht oder sind sie zu wenig integriert? Weshalb muss der Einbürgerungskandidat nur 5 Schuljahre absolviert haben – unsere Volksschule umfasst doch 9 Jahre Schulbildung?

Die Schweiz bürgert aktuell über 40‘000 Menschen jährlich ein. Wer sich integriert hat, wer eine unserer Sprachen spricht, arbeitet und für sich selber sorgen kann, der kann sich bereits heute ohne grosse Hürden einbürgern lassen. Denken Sie an die masslose unkontrollierte Einwanderung und die offensichtlichen negativen Folgen auf unsere Sicherheit und unsere Freiheit in Europa und in der Schweiz. Ich komme zum Schluss, dass wir gerade jetzt nicht wegschauen dürfen, so wie es die Vorlage zur erleichterten Einbürgerung der 3. Ausländergeneration will. Ich wünsche mir das Gegenteil, dass noch genauer geprüft wird und zwar vor Ort in der Gemeinde und im Kanton. Stimmen Sie NEIN zu dieser unsinnigen Vorlage.

Thomas Bösch, Badistrasse 26, 9642 Ebnat-Kappel