Härtefall-Klausel

5. Februar 2016

Die Richter wollen einfach immer das letzte Wort haben! Sie erklären es dann mit der Gewaltentrennung und Aushebelung des Rechtsstaates!

Aber wieso soll nicht einfach einmal in einer brisanten Angelegenheit das Volk das letzte Wort haben?!

Schlussendlich ist es doch sowieso immer das Volk die Fehlentscheide tragen müssen. Die Richter haben noch nie Verantwortung für ihre Urteile übernommen. Finanzielle Konsequenzen von Fehlurteilen haben noch nie die Richter übernommen, dies musste immer der Steuerzahler tragen.

Wenn sich wie jetzt das Volk von den Richtern nicht mehr erstgenommen fühlt, entscheidet es halt schlussendlich selber.

Als Beispiel; Wenn ein Berufschauffeure viel zu schnell fährt, wird ihm der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Es gibt zwar eine Härtefall Klausel im Gesetz, die Konsequenz dieser Härtefall Klausel wird sein, dass der Richter seinen Fall noch einmal begutachten wird und im besten Fall erhält der Berufschauffeure den Führerausweis ein bis zwei Monate früher wieder zurück. Für den Berufschauffeure ändert sich schlussendlich aber nichts dabei, er wird sowieso arbeitslos. Obwohl er den Ausweis eventuell früher wieder zurück erhält, ist die Konsequenz sowieso fatal und diese Härtefall Klausel nützt ihm schlussendlich gar nichts. Darum können wir diese Härtefall Klausel gleich sein lassen. Uns Bürgern sind die Konsequenzen bekannt und die soll man auch verantworten, wenn man ein Vergehen begeht.

Genauso bei den kriminellen Ausländern, sie sind rechtsstattlich verurteilt worden und die Ausschaffung sprich lebenslanger Landesverweis ist die Konsequenz davon. Da muss nicht noch einmal ein Richter den Fall kostspielig aufnehmen und bearbeiten. Die Aufgabe eines funktionierenden Rechtsstaates ist es nicht ständig auf Täter Rücksicht zu nehmen! Die kriminellen Täter haben auch keine Rücksicht genommen als sie ihre Verbrechen begangen haben!

In der Schweiz muss niemand kriminell werden, wir haben genügend soziale Absicherungen in alle Richtungen.

Wer das Gastrecht missbraucht, weil er sich kriminell aufgeführt hat, hat auch keine spezielle Behandlung zu gute. Darum sofortige Ausschaffung ins Herkunftsland.

Unsere Gefängnisse sind überfüllt mit Ausländern! Rechtsstaatlich verurteilte Ausländer erhalten mit ihrem Urteil automatisch einen Landesverweis auf Lebzeiten, dass haben übrigens Gerichte früher schon so gehalten.

 

Koni Rüegg, Haldenstrasse 17, 9642 Ebnat-Kappel SG