Ungerechte Beschränkung des Pendlerabzugs

7. April 2015
Ungerechte Beschränkung des Pendlerabzugs
Der St. Galler Kantonsrat hat aus Spargründen beschlossen, den individuellen Steuerabzug für die Fahrkosten auf 3'655 Franken zu beschränken, was dem Preis eines SBB-Generalabonnements 2. Klasse entspricht. Bisher konnten sämtliche Kosten für den Arbeitsweg von den Steuern abgezogen werden; die geplante Deckelung ist demnach eine indirekte Steuererhöhung, von der sich der Kanton und die Gemeinden Mehreinnahmen von 28 Millionen Franken erhoffen.
Die Beschränkung des Pendlerabzugs hat besonders für die ländlichen und strukturschwachen Gebiete wie das Toggenburg negative Folgen. Diese Regionen sind bereits jetzt von der Abwanderung betroffen und haben ein Interesse daran, dass Arbeitnehmende ihren Wohnsitz dort behalten, auch wenn sich ihre Arbeitsplätze in den Wirtschaftszentren befinden. Mit seinem Beschluss verstärkt der Kantonsrat  die Entvölkerung des Toggenburgs.
Ebenso benachteiligt werden die Mitarbeitenden in den Bereichen der Gastronomie, des Gesundheitswesens und der Industrie, denn viele unter ihnen haben unregelmässige Arbeitszeiten oder sind im Schichtbetrieb angestellt. Oft können sie darum nicht mit dem öffentlichen Verkehr ihren Arbeitsplatz erreichen und sind auf das Auto angewiesen. Den Pendlerabzug zu beschränken ist daher unsozial denn er benachteiligt diejenigen, die keine normalen Arbeitszeiten haben. Ausserdem werden einmal mehr die Benutzer des Individualverkehrs finanziell abgestraft.
Die heutige Wirtschaft erwartet von den Arbeitnehmenden eine immer grössere Flexibilität. So verlangen beispielsweise die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), dass Stellensuchende Arbeitswege von bis zu zwei Stunden auf sich nehmen müssen, denn dies sei zumutbar. Gerechtfertigt wird diese Regelung damit, dass sämtliche  Fahrkosten abgezogen werden können, was mit dem Beschluss des Kantonsrats nun geändert werden soll.
Als Unternehmer mit 50 Personen auf der Lohnliste, Arbeitgeber und KMU-Vertreter setze ich mich für meine Mitarbeitenden ein, indem ich ihnen optimale Arbeitsbedingungen biete. Dazu gehört aber auch, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen stimmen. Das wird jedoch mit der Beschränkung des Pendlerabzugs nicht mehr der Fall sein und deshalb unterstütze ich das laufende Referendum gegen diesen unsinnigen Entscheid.  
Linus Thalmann,
Kantonsrat, Kirchberg